wieder gutzumachen

wieder gutzumachen

Universal-Lexikon. 2012.

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  • nicht wieder gutzumachen — irreparabel; nicht wiederherstellbar; nicht zu reparieren; unersetzlich …   Universal-Lexikon

  • reparabel — wieder gutzumachen; rekonstruierbar; ersetzlich; reparaturfähig; wiederherstellbar * * * re|pa|ra|bel [repa ra:bl̩] <Adj.>: so beschaffen, dass es zu reparieren ist: ein reparabler Schaden; das Auto ist noch reparabel. * * * re|pa|ra|bel… …   Universal-Lexikon

  • rekonstruierbar — wieder gutzumachen; ersetzlich; reparaturfähig; wiederherstellbar; reparabel * * * re|kon|stru|ier|bar auch: re|kons|tru|ier|bar auch: re|konst|ru|ier|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es rekonstruieren kann ● der Vorgang ist rekonstruierbar * * …   Universal-Lexikon

  • ersetzlich — wieder gutzumachen; rekonstruierbar; reparaturfähig; wiederherstellbar; reparabel * * * er|sẹtz|lich <Adj.> (selten): ersetzbar: kaum e Verluste …   Universal-Lexikon

  • reparaturfähig — wieder gutzumachen; rekonstruierbar; ersetzlich; wiederherstellbar; reparabel …   Universal-Lexikon

  • wiederherstellbar — wieder gutzumachen; rekonstruierbar; ersetzlich; reparaturfähig; reparabel …   Universal-Lexikon

  • gutmachen — gut|ma|chen [ gu:tmaxn̩], machte gut, gutgemacht <tr.; hat: 1. ein Unrecht, einen Fehler wieder in Ordnung bringen: einen Fehler, Schaden gutmachen. Syn.: aufkommen für, ↑ einstehen für, geradestehen für, 2haften für. 2. sich für etwas… …   Universal-Lexikon

  • Vergangenheitsbewältigung — Ver|gạn|gen|heits|be|wäl|ti|gung 〈f. 20; Pl. selten〉 1. 〈i. w. S.〉 geistige Auseinandersetzung eines Einzelnen od. einer Personengruppe mit der eigenen Vergangenheit 2. 〈i. e. S.〉 Auseinandersetzung mit den Verhältnissen eines vergangenen… …   Universal-Lexikon

  • Wiedergutmachung — Belohnung; Entschädigung; Abfindung; Nachzahlung; Schmerzensgeld; Schmerzengeld (österr.); Genugtuung (schweiz.) * * * Wie|der|gut|ma|chung 〈f. 20〉 das Gutmachen (bes. einer einem anderen Staat zugefügten Rechtsverletzu …   Universal-Lexikon

  • haftbar — hạft·bar Adj; nur in 1 für etwas haftbar sein Jur; dazu verpflichtet sein, einen entstandenen Schaden wieder gutzumachen 2 jemanden für etwas haftbar machen Jur; jemanden dazu verpflichten, einen entstandenen Schaden wieder gutzumachen: Der… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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